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Grundstücksangebot KCI 020

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. § 2 Doppeltätigkeit Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. § 3 Eigentümerangaben Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. § 4 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. § 5 Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. § 6 Gerichtsstand Sind Makler und Kunden Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. § 7 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil, unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. KCI N. Jütterschenke

Widerrufsbelehrung

§ 1 Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. § 2 Doppeltätigkeit Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. § 3 Eigentümerangaben Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. § 4 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. § 5 Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. § 6 Gerichtsstand Sind Makler und Kunden Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. § 7 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil, unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. KCI N. Jütterschenke
Kaufpreis: 32250.00 Euro

Grundstücksgröße: 705 m²

Preiskategorie: bis 50.000 Euro

Verfügbarkeit: nach Vereinbarung

Besichtigung: nach Vereinbarung

Lagebeschreibung:14656 Brieselang, Karl ? Marx ? Straße

Objektbeschreibung: Abwasser-, Wasser-, Strom-, Gas- und Telefonanschlüsse liegen am Grundstück an.

Bebaubarkeit:Einfamilienhaus, Bungalow ohne Probleme möglich GRZ 0,2

Courtage (vom Pächter oder Käufer zu zahlen)Der

Käufer zahlt bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages eine

Nachweis - und Vermittlungsprovision in Höhe von 7,14 % inkl. MwSt.

des Kaufpreises. Diese ist fällig am Tage der Beurkundung oder bis

spätestens 10 Tage danach. Alle Angaben wurden sorgfältig auf der

Grundlage der durch den Verkäufer und der zuständigen Behörde

übergebenen Unterlagen erarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit und

Vollständigkeit wird nicht übernommen. Eine Besichtigung kann nach

telefonischer Absprache mit unserem Büro erfolgen. Die

Eigentumsverhältnisse sind klar, es gibt keine

Rückübertragungsansprüche.

Beschreibung

Grundstück in 14656 Brieselang, Karl - Marx - Straße

Weitere Angaben zum Produkt

Allgemeine Angaben
Ausstattung: Abwasser-, Wasser-, Strom-, Gas- und Telefonanschlüsse liegen am Grundstück an.
Erschliessung: erschlossen
verfügbar ab:: nach Vereinbarung
kurzfristig bebaubar: Ja
GRZ: 0,2
Objekt ist zu...: verkaufen
Grundstücksgröße: 705 m²
Bauland
Menge: 1 Stück
Haeuser
Zustand: neu
Typ: Präsentation
Restzeit: 143 Tag(e)
AnzeigenNr.: 375
Aufrufe: 590

Konzept – Consulting – Immobilien

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