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Baugrundstück im südlichen Teil von Brieselang

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. § 2 Doppeltätigkeit Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. § 3 Eigentümerangaben Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. § 4 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. § 5 Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. § 6 Gerichtsstand Sind Makler und Kunden Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. § 7 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil, unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. KCI N. Jütterschenke

Widerrufsbelehrung

§ 1 Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. § 2 Doppeltätigkeit Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. § 3 Eigentümerangaben Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. § 4 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. § 5 Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. § 6 Gerichtsstand Sind Makler und Kunden Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart. § 7 Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil, unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. KCI N. Jütterschenke
Die 2 Baugrundstücke liegen im südlichen Teil von Brieselang. Die Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz kann man als gut bezeichnen. Die Grundstücke eignen sich sehr gut für eine Wohnbebauung. Eine Bebauung ist ohne Probleme möglich.. Die Vorholzstraße führt Sie über den Forstweg direkt in das Ortszentrum oder zum Autobahnanschluss (Abfahrt Brieselang).

Gr. A 585 m² unbebaut Flurst. 480

Gr. B 585 m² unbebaut Flurst. 481




Kaufpreis: 30000.00 Euro

Grundstücksgröße:  585

Verfügbarkeit: nach Vereinbarung

Besichtigung:  nach Vereinbarung

Weitere Angaben zum Produkt

Allgemeine Angaben
Ausstattung: Wasser-, Abwasser-, Strom-, Gas- und Telefonanschluss liegen am Grundstück bzw. in der Straße an.
Die angebotenen Flächen sind als Bauland für eine Bebauung mit Einfamilienhäuser bzw.Bungalow, vorgesehen. Das Baurecht ist in der ersten Reihe nach § 34 gegeben
Lage: Die 2 Baugrundstücke liegen im südlichen Teil von Brieselang. Die Anbindung ans öffentliche Verkehrsnetz kann man als gut bezeichnen. Die Grundstücke eignen sich sehr gut für eine Wohnbebauung. Eine Bebauung ist ohne Probleme möglich.. Die Vorholzstraße führt Sie über den Forstweg direkt in das Ortszentrum oder zum Autobahnanschluss (Abfahrt Brieselang). Brieselang verfügt über eine RB - Anbindung nach Berlin und Nauen.
Erschliessung: erschlossen
verfügbar ab:: nach Vereinbahrung
kurzfristig bebaubar: Ja
Provision: Der Käufer zahlt bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages eine Nachweis - und Vermittlungsprovision in Höhe von 7,14 % inkl. MwSt. des Kaufpreises. Diese ist fällig am Tage der Beurkundung oder bis spätestens 10 Tage danach. Alle Angaben wurden sorgf
Objekt ist zu...: verkaufen
Grundstücksgröße: 585 m²
Bauland
Menge: 1 Stück
Haeuser
Zustand: neu
Typ: Präsentation
Restzeit: 147 Tag(e)
AnzeigenNr.: 376
Aufrufe: 439

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