Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die EMA-Immobilien GmbH widmet sich der Vermittlung und Vermarktung von Grundstücken, der Vermietung und Vermarktung von Hausimmobilien sowie Gewerbeimmobilien. Sie umfasst Nachweismakler- und Vermittlungsmaklertätigkeit.
1. Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern, Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen sowie die Beschaffung von Hypothekendarlehen. Irrtümer, Preisänderungen, Zwischenverkauf sowie Auslassungen bleiben vorbehalten. Angaben in Expose´s oder anderen Angeboten sind freibleibend sowie unverbindlich.
2. Vertragsabschluss
Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein oder mehrere Angebote/Expose´s der EMA-Immobilien GmbH annimmt und es z.B. zum Kontakt zwischen Eigentümer/Vermieter kommt. Mit dem Empfang des Angebotes gleich welcher Form wie z. B. per Post, e-mail, Fax, Telefon oder Internet oder eine treten die AGB´s in Kraft.
3. Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht, sobald die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma EMA-Immobilien GmbH ein Vertrag zustande gekommen ist, auch dann, wenn beim Vertragsabschluss die Firma EMA-Immobilien GmbH nicht mitgewirkt hat. Das gilt auch bei Erwerb durch Versteigerungen. Die Provision oder Courtage ist verdient und fällig, sobald der rechtswirksame Mietvertrag/Kaufvertrag vorliegt.
4. Höhe der Provision
Die Provision und die Zahlungsart sind vertraglich geregelt und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Erwerb von Haus- und Grundbesitz ist vertraglich festgehalten. Sie beträgt 7,14% des Kaufpreises einschließlich der gesetzlichen MwSt. Andere Regelungen sind möglich.
Die Gebühr für die Vermietung von Wohnraum beträgt für den Vermieter 2,38 Monatskaltmieten einschließlich der gesetzlichen MwSt. Andere Regelungen sind möglich.
5. Vertraulichkeit
Alle Angebote sind ausschließlich für den jeweiligen Adressaten bestimmt und vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der EMA-Immobilien GmbH nicht zulässig. Sollte durch unbefugte Weitergabe ein Vertrag zustande kommen, so steht der EMA-Immobilien GmbH sofort die ursprünglich vereinbarte Provision gemäß § 4AGB zu.
6. Haftungsbeschränkung
Die EMA-Immobilien GmbH nutzt für Ihre Tätigkeit Informationen Dritter wie z. B. Pläne, Unterlagen, die vom Veräußerer oder Vermieter stammen. Diese werden umfangreich geprüft. Dennoch kann die EMA-Immobilien GmbH keine Garantie für die Vollständigkeit bzw. Richtigkeit der Aussagen übernehmen. Die EMA-Immobilien GmbH haftet nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem nachweislichen Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder Garantien.
7. Nebenabreden
Grundsätzlich bedürfen Nebenabreden der Schriftform.
8. Doppeltätigkeit
Die EMA-Immobilien GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden. Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind andere Makler oder Interessenten der EMA-Immobilien GmbH zu benennen.
9. Folgegeschäft
Sobald ein Vertragsabschluß über ein durch die Firma EMA-Immobilien GmbH als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber die EMA-Immobilien GmbH hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma EMA-Immobilien GmbH unaufgefordert über alle Umstände zu unterrichten, die für die Entstehung und Höhe des Provisionsanspruches von Bedeutung sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wesentliche Angaben des erfolgten Vertrages der EMA-Immobilien GmbH bekannt zu geben wie das Datum des Kaufvertrages, die Anschrift des Vertragspartners einschließlich des Kaufpreises oder Miete.
10. Verzug
Sollte der Auftraggeber mit der vereinbarten Provision in Verzug geraten, so fallen Verzugszinsen an.
11. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung unwirksam oder undurchführbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit dieser AGB im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die dem Sinn und Zweck der richtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
12. Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin-Charlottenburg.
Widerrufsbelehrung
Auf Anfrage